Allgemeine Teilnahmebedingungen De-Touro
zur Abrechnung nach 302 SGB V von ungeplanten Krankenfahrten
Präambel
De-Touro ist
ein Produkt der HMM Deutschland GmbH und wird speziell im Bereich Abrechnung
ungeplanter Krankenfahrten in Zusammenarbeit mit dem Unterauftragnehmer der
HMM, der AS Trans-Med GmbH, betrieben. Beide werden im weiteren Verlauf der Allgemeine Teilnahmebedingungen
De-Touro zur Abrechnung nach 302 SGB V von ungeplanten Krankenfahrten (AGB) zum
einen HMM und zum anderen AS genannt. Der Zugang ist für Fahrdienstleiser für
Krankenfahrten vorgesehen.
Für alle
Abrechnungen von Transportleistungen, gleichgültig zu welcher Behandlung
gefahren wird, gilt, dass nur dann ein Anspruch gegen die Krankenkasse auf
einen Krankentransport besteht, wenn die Beförderung im Zusammenhang mit einer
Behandlung der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend dem § 302 SGB V steht und
dass die Beförderung für die Durchführung der Behandlung aus medizinischen
Gründen zwingend erforderlich ist. Hierüber muss vor dem Einsatz eine
vollständig ausgefüllte und vertragsärztlich unterzeichnete Verordnung für
einen Krankentransport auf dem Verordnungsblatt (sog. Muster 4) vor der Fahrt
ausgestellt worden sein. Die durchgeführte Beförderung ist auf der Rückseite
der Verordnung, oder einem geeigneten Ersatz, vom Fahrgast, oder von einem
Vertreter, zu quittieren.
In der Regel
kann der gesetzlich Versicherte den Krankentransport ohne Vorabgenehmigung
der
Krankenkasse in Anspruch nehmen. In einigen Fällen hängt die Kostenübernahme
durch die gesetzliche Krankenkasse von der Genehmigung der Kasse für die
konkrete Beförderung ab. In diesem Fall muss die Genehmigung der Krankenkasse
vor Ausführung der Fahrt/en eingeholt und eingetragen werden. Alle hier
genannten Dokumente (Muster 4, Beförderungsnachweis/e und
Genehmigungsschreiben), -sollte dies erforderlich sein-, sind im System
hochzuladen und alle geforderten Daten zu erfassen.
§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsinhalt
Vertragsgegenstand ist die Einräumung eines Nutzungsrechts an der zentralen
Plattform („De-Touro“) zur Nutzung der Software von Krankentransportabrechnung
nach § 302 SGB V von nicht planbaren bzw. ungeplanten Kranken- und
Serienfahrten. Als Fahrdienstleister erhält man Fahrten und
Auftragsbestätigungen von z. B. Versicherten Personen über eine Muster 4
Verordnung die mittels Fahrtennachweisen und der Originalverordnung, über die
Plattform De-Touro UKF mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Im
weiteren Verlauf kümmert sich die HMM in Kooperation mit der AS um die
Zuordnung der Belege mit den Dateien und prüft diese auf Vollständigkeit,
Plausibilität und übernimmt die Kommunikation mit den Krankenkassen bei
Absetzungen, Einsprüchen bis hin zur Bezahlung der Abrechnung.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an Fahrdienstleistungen ist das
Vorliegen einer Berechtigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Entsprechende
Nachweise können jederzeit durch die HMM, die AS oder die beteiligte
Krankenkasse angefordert werden.
Die folgenden Funktionalitäten können durch eine Registrierung und
Freischaltung vom Fahrdienstleister genutzt werden:
·
Eingabe der Daten aus der Muster 4 Verordnung in das Abrechnungstool.
·
Hochladen der Muster 4 Verordnung, der Fahrbestätigungen und, falls erforderlich,
des Genehmigungsschreibens der Krankenkasse.
·
Sollte nur ein Genehmigungskennzeichen oder ein Sachbearbeiter-Kennzeichen
erforderlich sein, so gibt es im System die entsprechenden Eingabefelder GKZ /
SKZ
·
Durch Eingabe der Adressdaten ermittelt das Programm eigenständig die
Entfernungen (Distanz zwischen Start- und Zieladresse), die aber mit Begründung
überschrieben werden können.
·
Durch die jeweiligen Adresseingaben bauen sich automatisiert die
Adressstammdaten auf.
·
Krankenkassen, Ärzte und Krankenhaus Adressen sind hinterlegt und können
durch IK oder Angaben der ersten Buchstaben von Namen oder Ort entsprechend
gesucht werden.
·
Verträge, z. B. zwischen Krankenkassen und Verbänden, können eingepflegt
werden und sind der HMM vor vollständiger Eingabe der Abrechnungsdaten zu
übergeben, sodass das System die Preise, Positionsnummern und den LEGS
automatisiert bestimmt.
·
Sollte es keine Vereinbarungen und/oder Verträge geben, so können die
Positionsnummern auch manuell bestimmt und gem. den gültigen Tarifen
abgerechnet werden.
§ 2 Verfahrensablauf
Der folgende Ablauf ist erst nach vollständiger Registrierung und Zusendung
der Vereinbarungen mit den Krankenkassen möglich. Hierzu gehören, eigen
verhandelte oder z. B. Verbandsverträge mit den Krankenkassen:
-
Schritt
1:
o
Versichertendaten
aus der Muster 4 Verordnung übernehmen
o
Verordnung
(Muster 4 hochladen)
o
Beförderungsnachweise
(Unterschriftsliste gez. vom Versicherten hochladen)
o
Falls
erforderlich, Genehmigungsschreiben hochladen
o
Verordner
Daten (von Muster 4 übernehmen)
o
Zuzahlungsstatus
(von Muster 4 übernehmen und ggf. mit dem Versicherten klären)
o
Krankenkasse
(von Muster 4 übernehmen)
o
Diagnose
(von Muster 4 übernehmen)
o
Beförderungsart
(von Muster 4 übernehmen)
o
Ausstattung
(von Muster 4 übernehmen)
optional:
o
Genehmigungskennzeichen (von Muster 4 übernehmen, oder, falls notwendig, einholen)
o
Sachbearbeiter
Kennzeichen (von Muster 4 übernehmen, oder falls notwendig, einholen)
-
Schritt
2:
o
Start-
und Zieladressen eintragen
o
Standardmäßige
Entfernung wird automatisch errechnet, kann aber ggf. angepasst werden.
-
Schritt
3:
o
Datum
der Fahrt(en) auswählen
o
Typ
der Fahrt auswählen
o
Wartezeit,
falls vorhanden, auswählen
o
Beförderungsschein
hochladen
o
Mit
Vertrag:
o
MwSt.
auswählen
o
Beförderungsschein
oder Unterschriftsliste hochladen (falls nicht schon in Schritt 3 erfolgt)
o Ohne Vertrag:
o
MwSt.
auswählen
o
Beförderungsschein
oder Unterschriftsliste hochladen (falls nicht schon in Schritt 3 erfolgt)
o
LEGS
o
Möglichkeit
für Schnelleingabe:
o
Tarifart
(für alle Fahrten)
o
Preis
je Fahrt
o
Wartezeitpreis
je Hin- und Rückfahrt (falls vorhanden)
§ 3 Pflichten des Fahrdienstleisters
·
Mit der Eingabe der Abrechnung bestätigt der Fahrdienstleister, den Auftrag
gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung und den Teilnahmebedingungen
erbracht zu haben. Der Fahrdienstleister leistet Gewähr, dass er alle
rechtlichen Voraussetzungen für den Auftrag erfüllt und diese Voraussetzungen
auch während des gesamten Leistungszeitraums aufrechterhalten hat.
·
Alle Eingaben und/oder Systemvorgaben von Kosten sind vor dem Versenden der
Abrechnung vom Leistungserbringer zu prüfen.
·
Abweichungen von Vertragskonditionen der jeweiligen Krankenkasse, oder den jeweils gültigen Vereinbarungen und/oder Tarifen
sind vor dem Versenden der Daten an die Abrechnungsstelle zu korrigieren bzw.
anzupassen.
·
Der Fahrdienstleister verpflichtet sich keine Preise einzureichen, die über
den marktüblichen Beförderungspreisen den jeweils gültigen Vereinbarungen
und/oder Tarifen, als Bruttobetrag, liegen.
·
Der Fahrdienstleister kann die Preise nur auf elektronischem Weg abgeben.
Diese sind für andere Leistungserbringer nicht einsehbar.
·
Bei Abweichungen zu bestehenden Verträgen, Vereinbarungen und Tarifen
begründet der Fahrdienstleister keinen Rechtsanspruch auf Bezahlung der Fahrt
durch die jeweilige Krankenkasse. Kommt es aus den vorgenannten Gründen zu
Absetzungen durch die Krankenkasse sind diese zu akzeptieren.
·
Die originalen Urbelege sind nach vollständiger Systemeingabe vom
Fahrdienstleister unverzüglich an die AS zu übersenden.
·
Hierzu gehört die zum Zeitpunkt jeweils gültige Original Verordnung Muster
4, die Unterschriftsliste alle durchgeführten und aus dieser Abrechnung
resultierenden Fahrten durch den Versicherten, falls erforderlich das
Genehmigungsschreiben der Krankenkasse, die diese Fahrten genehmigt hat.
Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, dass auf alle vorbenannten Dokumente,
mit der im System aufgeführten Rechnungsnummer markiert und zusammengeheftet
werden, damit diese nach Erhalt,
den bereits übersendeten Datensätzen zu
sortiert werden können. Bei Nichtübersendung der Originalbelege behält sich die
HMM und AS vor,
die Abrechnung des FDL abzulehnen.
§ 4 Haftung
·
Hinsichtlich der Nutzung von De-Touro UKF Abrechnungssystem haftet die HMM
und die AS nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit oder die Qualität von
Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter,
für Fehler oder Störungen beim Hoch- oder Herunterladen von eingestellten
Inhalten auf De-Touro UKF Abrechnungen, für technische Übermittlungsfehler oder
Übermittlungsverzögerungen bei der Übersendung von Abrechnung/en über De-Touro
UKF, soweit die technischen Probleme nicht im systemtechnischen Einflussbereich
der HMM liegen. Weiterhin haften sie nicht für Eingabefehler des FDL.
·
Schadensersatzansprüche, die nicht durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter von HMM, der Mitarbeiter der AS oder
eines durch beide beauftragten Dritten entstanden sind, sind ausgeschlossen.
·
Bei den vom Fahrdienstleister durch das Kundenkonto übermittelten Daten
handelt es sich um fremde Inhalte, für die der Fahrdienstleister die alleinige
und volle Verantwortung übernimmt.
·
Für den Verlust von Daten haftet die HMM und die AS bei leichter
Fahrlässigkeit nur, wenn eine Datenspeicherung Teil der
vertragsgegenständlichen Leistungen ist und insoweit der Fahrdienstleister
seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen und in geeigneter Form gesichert
hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 5 Verwendung gespeicherter Daten, Datenschutz
·
HMM und die AS sind berechtigt, die im Zuge der Nutzung von De-Touro UKF
zugänglich gewordenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und zum Zwecke der
Nutzung von De-Touro UKF Abrechnung zu nutzen. Beide sind des Weiteren
berechtigt, den Namen des beauftragten Fahrdienstleister und des jeweiligen
Versicherten wechselseitig und an die zuständige Krankenkasse weiterzugeben.
·
Über diesen Umfang hinaus wird die HMM, die AS und die jeweilige
Krankenkasse die Daten des Fahrdienstleister nicht verwerten und nicht an
Dritte weitergeben, soweit sie dazu nicht auf Grund aufsichtsbehördlicher
Maßnahmen oder gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist. HMM und AS erheben,
verarbeiten und nutzen die Daten ausschließlich nach den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU)
2016/679) und des Sozialgesetzbuches.
·
Genaue Informationen sind dem Fahrdienstleister über den
Datenschutz-Disclaimer zugänglich (bspw. erreichbar in der Login-Maske unter
„Über De-Touro“ im Eintrag „Datenschutzbestimmungen“).
§ 6 Missbräuchliche Verwendung der Software
·
Teilnehmern an De-Touro UKF Abrechnung ist es untersagt, unerwünschte
Werbung oder sonstige Inhalte ohne fachlichen Bezug dieser Anwendung an HMM zu
übersenden.
·
Jegliche missbräuchliche Verwendung von De-Touro UKF Abrechnung führt zur
Sperrung des gesamten Fahrdienstleister Benutzerkontos. Eine eingegebene oder
bereits abgesendete Abrechnung wird nicht mehr berücksichtigt. Eine erneute
Registrierung ist nicht mehr möglich.
§ 7 Entgelt
Mit Versand der erfassten Daten zur Abrechnung und Einsendung der
dazugehörigen Dokumente an die AS und damit zusammenhängenden Abwicklung wird
eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 2,25% des Bruttoabrechnungsvolumens mindestens
jedoch 3,50 € je Vorgang berechnet. Die Bearbeitungsgebühr wird bei der
Auszahlung an den Fahrdienstleister durch die AS pro Vorgang direkt in Abzug
gebracht und einbehalten.
§ 8 Allgemeine Regelungen
·
Abtretungen Ansprüche des Fahrdienstleister können nur mit vorheriger
schriftlicher und insoweit ausdrücklicher Zustimmung an Dritte abgetreten
werden.
·
Änderungen dieser AGB wird der Fahrdienstleister spätestens eine Woche vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens über erstellte
Abrechnungsbelege, das Kundenportal oder dafür geeignete Kommunikationswege
informiert. Der Fahrdienstleister kann den Änderungen bis zu dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie
ablehnen. Die Zustimmung des Fahrdienstleister gilt als erteilt, wenn er seine
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen
angezeigt hat. Lehnt der Fahrdienstleister die Änderung ab, endet die Teilnahme
an der Software nach Durchführung der letzten vereinbarten Fahrt.
·
Die HMM und die AS verpflichten sich, die Bestimmungen der DSGVO und des
BDSG-neu einzuhalten und personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der
Kundenweisung zweckgebunden zu verarbeiten. Detaillierte Informationen zum
Datenschutz sind in der „Information zur Erhebung und Verarbeitung von
Kundendaten sowie gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ und in den
„Konkretisierungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 und 29 DSGVO“ zu
entnehmen, welche ergänzender Bestandteil der geschlossenen Vereinbarung ist.
·
Der Fahrdienstleister bestätigt hiermit ausdrücklich und trägt dazu bei,
dass die HMM und die AS die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu den
Identifizierungspflichten umsetzen können. Personalausweiskopie und/oder
Handelsregisterauszug des Kunden sind u.a., sofern diese noch nicht bei der HMM
oder AS vorliegen, zur Wahrung dieser Pflichten vor Vereinbarungsschluss falls
erforderlich bei der HMM oder AS einzureichen. Änderungen bezüglich der
Gesellschaft / Inhaber / Vereinbarungspartner oder bezüglich der
Vertretungsberechtigungen sind nach dem Gesetz anzeigepflichtig. Ebenso besteht
die Verpflichtung des Kunden, HMM oder AS über geänderte Verhältnisse bezüglich
des wirtschaftlich Berechtigten, oder der Stellung als PeP (=politisch
exponierte Person), umgehend zu informieren. Die AS ist berechtigt, die
Auszahlung von Forderungen zurückzuhalten, bis der Kunde seinen Verpflichtungen
nachgekommen ist.
·
Sollte eine Bestimmung dieser AGB bzw. der Vereinbarung auch nur teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich in diesem
Falle, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem
gewollten Vereinbarungsinhalt in rechtlich zulässiger Form am weitesten
entspricht
§ 9 Änderungsbefugnis
HMM ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen einschließlich der
Verfahrensschritte und der Vertragsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern und zu ergänzen.
§ 10 Vertragsende
·
Nach Durchführung der letzten vereinbarten Fahrt endet der Vertrag zwischen
dem Fahrdienstleister und der Krankenkasse, ohne dass es einer gesonderten
Erklärung bedarf.
·
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Fahrdienstleister und HMM bleibt
hiervon unberührt.
·
Das Vertragsverhältnis mit HMM ist jederzeit schriftlich kündbar. Es ist
jedoch erforderlich, dass bereits erteilte Aufträge durch den Fahrdienstleister
vollständig abgeschlossen werden.
·
Eine vorzeitige Beendigung ist nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen nur
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
§ 11 Schlussbestimmungen
·
Gerichtsstand für alle sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergebenden
Streitigkeiten ist Moers.
·
Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den
Vertragspartnern, soweit sie den Gegenstand der Teilnahmebedingungen betreffen,
sind mit dem Inkrafttreten dieser Teilnahmebedingungen gegenstandslos.
·
Soweit noch nicht in diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich geregelt, ist
die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen nur mit
vorheriger schriftlicher Einwilligung des anderen Vertragspartners zulässig.
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die vorgenannte Einwilligung
nicht unbillig verweigert werden darf.
·
Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein
oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die
Anwendung von § 139 BGB wird ausgeschlossen.
Allgemeine
Teilnahmebedingungen De-Touro zur Abrechnung nach 302 SGB V von ungeplanten
Krankenfahrten, Version 1.0 _Stand: 03/2022